AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Elementaro GmbH

Inhaltsverzeichnis

1. Veranstalter

Elementaro GmbH
Kurstraße 13 - 15
61231 Bad Nauheim, Deutschland
Webseite: www.elementaro.info
E-Mail: mail@elementaro.info
UID-Nummer: 020 232 31479
Handelsregister: HRB 9107

(nachfolgend „Veranstalter“ genannt).

2. Anwendungsbereich und Vertragspartner

2.1 Veranstaltung und Geltungsbereich
Die „Elementaro – Die große Wasser- und Lichtershow“ (nachfolgend „Show“ oder „Veranstaltung“ genannt) findet auf dem Gelände des Windmühlenturms an der Langen Wand in 61231 Bad Nauheim statt. Der Zutritt zum Gelände ist nur mit einem gültigen Ticket gestattet.

2.2 Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Käufer eines Tickets (nachfolgend „Käufer“ genannt). Abweichende AGB des Käufers werden nur anerkannt, wenn der Veranstalter diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2.3 Vertragsabschluss
Durch den Kauf eines Tickets kommt ein Vertrag zwischen dem Käufer und dem Veranstalter zustande, der dem Käufer das Recht zum Besuch der Veranstaltung einräumt. Neben diesen AGB verpflichtet sich der Käufer zur Einhaltung aller auf dem Veranstaltungsgelände geltenden Verhaltensregeln.

3. Vertragsschluss und Ticketkauf

3.1 Ticketkauf
Der Kauf von Tickets erfolgt über autorisierte Ticketvorverkaufsstellen oder Online-Ticketshops wie ticket.io, reservix.de, und adticket.de. Diese Verkaufsstellen agieren als rechtliche Vertreter des Veranstalters.

3.2 Verbindlichkeit der Bestellung
Durch das Betätigen des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ oder vergleichbarer Schaltflächen gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter die Buchung bestätigt und die Tickets an den Käufer sendet.

3.3 Stornierung und Rücktritt
Verstößt der Käufer gegen das Weiterverkaufsverbot (siehe Ziffer 4), ist der Veranstalter berechtigt, die Bestellung zu stornieren. In einem solchen Fall hat der Käufer keinen Anspruch auf Erstattung, es sei denn, die Stornierung erfolgt ohne Verschulden des Käufers.

4. Personalisierung, Weiterverkauf und Missbrauch von Tickets

4.1 Private Nutzung
Tickets dürfen nur für private Zwecke erworben und genutzt werden. Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist verboten.

4.2 Nicht-Personalisierte Tickets
Die Tickets sind nicht personalisiert und können durch Übergabe an Dritte weitergegeben werden. Allerdings muss der neue Inhaber alle Pflichten aus dem Veranstaltungsvertrag übernehmen.

4.3 Einschränkungen des Weiterverkaufs
Der Weiterverkauf ist in folgenden Fällen verboten:

4.4 Vertragsstrafe
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen kann der Veranstalter eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu €2.500,00 pro Ticket erheben. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Tickets bei Verstößen zu sperren und den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern.

5. Anreise und Parkplatznutzung

5.1 Eigenverantwortung bei Anreise
Die Anreise zum Veranstaltungsgelände sowie die Nutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter empfiehlt die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

5.2 Parkplatzregeln
Die Parkplätze des Veranstalters sind für zugelassene Fahrzeuge reserviert. Fahrzeuge mit technischen Mängeln, besonders getunte Fahrzeuge oder solche mit undichten Kraftstoffbehältern sind nicht erlaubt. Übernachtungen auf den Parkplätzen sind untersagt.

5.3 Haftung und Pflichten des Käufers
Der Käufer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Begleitpersonen auf den Parkplätzen verursacht werden. Bei Verstößen gegen die Parkplatzordnung ist der Veranstalter berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Käufers entfernen zu lassen.

6. Zutritt zum Veranstaltungsgelände

6.1 Einlasskontrolle
Nur Käufer mit einem gültigen Ticket haben Zutritt zum Veranstaltungsgelände. Beim ersten Einlass müssen das Ticket und ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden.

6.2 Altersbeschränkungen
Kinder unter 13 Jahren dürfen die Veranstaltung bis maximal 22 Uhr besuchen, Jugendliche unter 16 Jahren bis 24 Uhr, sofern sie nicht von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. Ab 16 Jahren bestehen keine zeitlichen Beschränkungen.

6.3 Verweigerung des Zutritts
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Zutritt aus wichtigen Gründen zu verweigern, insbesondere bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln oder bei offensichtlich berauschten Personen. Eine Rückerstattung des Ticketpreises ist in solchen Fällen ausgeschlossen.

7. Einlasskontrollen und verbotene Gegenstände

7.1 Verbotene Gegenstände
Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen wie Drogen, Waffen, professionellen Aufnahmegeräten, Drohnen, pyrotechnischen Gegenständen, und Glasbehältern ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten.

7.2 Sicherheitskontrollen
Der Veranstalter führt am Einlass Sicherheitskontrollen durch. Der Käufer erklärt sich bereit, Taschenkontrollen und Leibesvisitationen zuzulassen. Verbotene Gegenstände müssen vor dem Einlass entsorgt oder außerhalb des Geländes aufbewahrt werden.

7.3 Hausrecht und Verstoßfolgen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Gelände zu verweisen. In einem solchen Fall erlischt die Gültigkeit des Tickets ohne Anspruch auf Rückerstattung.

8. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

8.1 Allgemeine Verhaltensregeln
Der Veranstalter und sein Personal üben das Hausrecht aus. Die Besucher sind verpflichtet, den Anweisungen des Personals jederzeit Folge zu leisten.

8.2 Verbotenes Verhalten
Verboten sind insbesondere:

8.3 Fotografie und Aufnahmen
Besucher dürfen Fotos und Videos nur für private Zwecke erstellen. Die Nutzung von professioneller Ausrüstung ist ohne Genehmigung untersagt.

9. Jugendschutz

Für das gesamte Veranstaltungsgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Die Verantwortung für die Einhaltung liegt bei den Erziehungsberechtigten.

10. Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Lautstärke

Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Lautstärke bei der Veranstaltung zu gesundheitlichen Schäden führen kann. Es wird empfohlen, Gehörschutz zu tragen, insbesondere in der Nähe der Lautsprecher. Für Kinder unter 7 Jahren ist der Gehörschutz obligatorisch.

11. Ablauf der Veranstaltung und Programmänderungen

11.1 Programmänderungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm zu ändern, solange der Gesamtcharakter der Show gewahrt bleibt. Änderungen werden auf der Webseite des Veranstalters und in den sozialen Medien bekanntgegeben. Ansprüche gegen den Veranstalter aufgrund von Programmänderungen sind ausgeschlossen.

11.2 Verzögerungen und Unterbrechungen
Bei Verzögerungen oder Unterbrechungen des Veranstaltungsablaufs aufgrund technischer Probleme oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung des Ticketpreises.

12. Absage, Abbruch oder Änderung der Veranstaltung – Höhere Gewalt

12.1 Absage durch höhere Gewalt
Sollte die Veranstaltung aufgrund von Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters (z.B. Terror, Unwetter, Pandemien) abgesagt, abgebrochen oder geändert werden müssen, werden beide Parteien von ihren Vertragspflichten befreit.

12.2 Ersatztermin und Rückerstattung
Bei Absage oder Abbruch wird der Veranstalter einen Ersatztermin bekannt geben. Die Tickets behalten ihre Gültigkeit. Eine Rückerstattung des Ticketpreises erfolgt nur, wenn kein Ersatztermin innerhalb von 30 Tagen angeboten wird.

13. Haftung

13.1 Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verlorene oder gestohlene Gegenstände der Besucher.

13.2 Haftungsbeschränkungen
Die Haftung des Veranstalters für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

13.3 Haftung für Gesundheitsschäden
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

13.4 Schadensersatzforderungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Schadensersatz von Besuchern zu fordern, die vorsätzlich oder grob fahrlässig Schäden an Eigentum des Veranstalters oder Dritter verursachen.

14. Datenschutz und Datenverarbeitung

14.1 Datenerhebung
Der Veranstalter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Die Daten werden zur Vertragsabwicklung, für die Ticketverwaltung und zur Information über die Veranstaltung verwendet.

14.2 Weitergabe von Daten
Personenbezogene Daten des Käufers werden nur an Dritte weitergegeben, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist, z.B. an Zahlungsdienstleister. Eine darüber hinausgehende Weitergabe erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Käufers.

14.3 Nutzung zu Marketingzwecken
Mit Zustimmung des Käufers können dessen Daten auch für Marketingzwecke genutzt werden, insbesondere für Informationen über zukünftige Veranstaltungen. Der Käufer kann dieser Nutzung jederzeit widersprechen.

15. Foto- und Video-Richtlinien sowie Medienrichtlinien

15.1 Privatgebrauch
Besucher dürfen Fotos und Videos für den rein privaten Gebrauch aufnehmen. Professionelle Foto-, Film-, und Videoaufnahmen sind ohne Genehmigung des Veranstalters untersagt.

15.2 Professionelle Aufnahmen
Professionelle Aufnahmen sind nur von autorisierten Personen gestattet. Medienvertreter müssen sich im Voraus akkreditieren lassen. Unbefugte Aufnahmen können beschlagnahmt werden.

15.3 Nutzung der Aufnahmen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zu nutzen und zu veröffentlichen. Besucher stimmen dieser Nutzung stillschweigend zu.

16. Bedingungen für Drittanbieter und Sponsoren

16.1 Verpflichtungen von Drittanbietern
Drittanbieter, die auf dem Veranstaltungsgelände tätig sind, müssen sich an die Vorgaben des Veranstalters halten und die Sicherheits- und Hygienestandards einhalten. Bei Verstößen ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag mit dem Drittanbieter fristlos zu kündigen.

16.2 Sponsoring-Vereinbarungen
Sponsoren müssen sicherstellen, dass ihre Aktivitäten die Veranstaltung nicht stören oder den Veranstaltungscharakter beeinträchtigen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Inhalte oder Aktivitäten von Sponsoren abzulehnen, die nicht mit den Werten oder dem Image der Veranstaltung übereinstimmen.

17. Übertragung von Rechten und Pflichten

17.1 Unübertragbarkeit
Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Veranstalter dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters nicht auf Dritte übertragen werden.

18. Anwendbares Recht und Salvatorische Klausel

18.1 Anwendbares Recht
Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

18.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.